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Fischerprüfung machen
[Nr.99042003031000 ]

Urheber

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Volltext

Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins müssen Sie eine bestandene Fischerprüfung, bestehend aus Theorie- und Praxisteil, erbringen. In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt. 
 

Eine Fischerprüfung müssen u.a. folgende Personen nicht nachweisen:

  1. Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
  2. Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins, 
  3. beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung  sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
  4. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
  5. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.

Ansprechpunkt

Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) durchgeführt. 

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist Ihre Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Von diesen 30 Stunden müssen mindestens 8 Stunden eine praktische Einweisung beinhalten.

Erforderliche Unterlagen

Der Nachweis über die Teilnahme an beiden Teilen des Vorbereitungslehrgangs ist bei der Anmeldung vorzulegen.

Frist

In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung durchgeführt. 

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.11.2023
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz