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Jägerprüfung - Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen
[Nr.99067003007002 ]

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen und Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.

Für die erstmalige Beantragung eines Jagdscheins müssen Sie eine Jägerprüfung bestanden haben.

Eine Falknerprüfung können Sie nur dann ablegen, wenn Sie zuvor auch eine Jägerprüfung oder eine besondere Jägerprüfung für Falkner abgelegt haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

Bei der besonderen Jägerprüfung für Falkner entfallen die Schießprüfung und das diesbezügliche theoretische Sachgebiet.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur besonderen Jägerprüfung zugelassen.

Ansprechpunkt

Die Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner beantragen Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde oder bei der Behörde in deren Zuständigkeitsbereich Sie die jagdliche Ausbildung absolviert haben.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

Voraussetzungen

  • mindestens 15 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • abgeschlossene Unfallversicherung
  • gezahlte Prüfungsgebühr
  • abgeschlossene Teilnahme an Ausbildungskurs
  • gegebenenfalls Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Kopie des Antrags auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • Nachweis einer Unfallversicherung
  • Nachweis über Zahlung der Prüfungsgebühr
  • Nachweis über abgeschlossene Teilnahme an einem Ausbildungskurs (k ann am Prüfungstag nachgereicht werden)
  • gegebenenfalls Einwilligung der sorgeberechtigten Person
  • gegebenenfalls Nachweis über die Behinderung (sofern eine Prüfungserleichterung beantragt wird)

Kosten

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.11.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz