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Ausländerjugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
[Nr.99067010036000 ]

Volltext

Sollte Ihr Ausländerjugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat, einen Ersatz beantragen.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendjagdschein.

Ansprechpunkt

Die untere Jagdbehörde, die den Jagdschein erteilt hat.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerjugendjagdschein
  • Verlust des Ausländerjugendjagdschein

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Kosten

  • Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.

    Verwaltungsgebühr: 22,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.11.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz