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Jugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
[Nr.99067006036000 ]

Volltext

Sollte Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendjagdschein.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jugendjagdschein
  • Verlust des Jugendjagdschein

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Kosten

  • Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.

    Verwaltungsgebühr: 22,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.11.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz