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Jagdschein ändern
[Nr.99067004011000 ]

Volltext

Hat sich nach Erteilung des Jagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
  • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jagdschein
  • Änderung von Namen oder Wohnsitz

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Jagdschein

Kosten

Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.11.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz