Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
[Nr.99050180020000 ]
Volltext
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch einen Stellvertreter betreiben und über eine befristete Stellvertretungserlaubnis verfügen, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen. Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass die maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag auf Verlängerung der Stellvertretungserlaubnis sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt ggf. eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung durch.
Bei positiver Prüfung verlängert die zuständige Stelle die Stellvertretungserlaubnis.
Voraussetzungen
- Die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung sind weiterhin erfüllt
Erforderliche Unterlagen
- Erlaubnis nach § 12 ProstSchG des Betreibers des Prostitutionsgewerbes
- Name und Vorname der zu überprüfenden Person.
- Die zu überprüfende Person muss ggf. die Antragstrecke »Zuverlässigkeit von in Prostitutionsgewerbe tätigen Personen Überprüfung« bearbeiten.
- Eine bestehende Erlaubnis gem. § 12 ProstSchG oder ein Antrag gem. § 12 ProstSchG muss über eine Anbindung zum Antrag auf Stellvertreter Erlaubnis verfügen.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
- Erteilen einer Verlängerung der Erlaubnis für die als Stellvertretung eingesetzte Person zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes nach § 13 Abs. 2 ProstSchG
Abgabe: Mindestens 150,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Vor Ablauf der Erlaubnis.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Hinweise (Besonderheiten)
Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch einen Stellvertreter ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz
10.07.2025Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt.
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte
