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Gewerbemüll Entsorgung
[Nr.99001006004000 ]

Volltext

Gewerbebetriebe können ihren Restabfall

  •  in städtischen Abfallbehältern sowie
  •  in eigenen Behältern

sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

Rechtsgrundlage(n)