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Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen

Volltext

Wenn Sie Fleisch im Rahmen einer gewerblichen Schlachtung gewinnen möchten, benötigen Sie, ungeachtet der Größe des Unternehmens, eine Zulassung. Für sogenannte Kleinbetriebe bestehen hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen Erleichterungen gegenüber Großbetrieben, die Sie bei der zuständigen Behörde erfragen können.

Verfahrensablauf

Die Zulassung erfolgt erst nach einer behördlichen Vor-Ort-Kontrolle. Sie kann befristet und mit Auflagen erteilt werden. Mit der Zulassung erhält Ihre Betriebsstätte auch die für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr erforderliche Veterinärkontrollnummer (Zulassungsnummer).

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltungen bzw. an die Stadtverwaltungen der jeweiligen kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Eine Zulassung benötigen:

Alle Betriebe, die gewerbliche Schlachtungen durchführen, wie:

  • Selbstschlachtende Direktvermarkter
  • Selbstschlachtende Fleischereien/Metzgereien.

Keine Zulassung benötigen:

  • Restaurants, Gaststätten und Einzelhandelsunternehmen, wenn diese nicht mehr als ein Drittel ihrer Produkte tierischen Ursprungs an andere lokale Einzelhandelsunternehmen abgeben.

Erforderliche Unterlagen

Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

Kosten

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis. (Rahmensatz 50 € bis 1.500 €).

Frist

Die Zulassung muss grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

 Widerspruch

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.01.2020
Fachlich freigegeben durch:

MUEEF