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Ehefähigkeitszeugnis

Allgemeines:
Wenn Sie im Ausland eine Ehe schließen möchten, wird oftmals die Vorlage einer Familienstandsbescheinigung oder eines Ehefähigkeitszeugnisses durch die dortige Behörde verlangt. Familienstandsbescheinigungen erhalten Sie beim Bürgerbüro; das Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt ausgestellt.

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine mehrsprachige Bescheinigung des deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Eheschließenden genannt sind.


Es bescheinigt die Tatsache, dass der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen. Es handelt sich dabei nicht nur um eine Ledigkeitsbescheinigung für den/die deutsche Verlobte/n.
Daher sind zur Ausstellung stets Dokumente von beiden Verlobten im Original vorzulegen.

Ob ein Ehefähigkeitszeugnis zur Heirat/Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird, erfragen Sie dort, wo die Eheschließung erfolgen soll, oder bei der zuständigen Auslandsvertretung in Deutschland.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann grundsätzlich nur von deutschen Verlobten beantragt werden.
Sind beide Verlobte deutsche Staatsangehörige, genügt regelmäßig die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für beide künftigen Partner. 

Ein Ehefähigkeitszeugnis hat grundsätzlich eine maximale Gültigkeit von sechs Monaten ab dem Ausstellungstag.
Eine Beantragung ist daher frühestens sechs Monate vor dem geplanten Trautermin möglich.

Hier finden Sie eine Liste der benötigten Unterlagen 

Hat einer von beiden Eheschließenden eine ausländische Nationalität, ist vor Antragstellung immer eine individuelle Beratung erforderlich. Sie erhalten dann eine "Checkliste" über die vom ausländischen Partner vorzulegenden Unterlagen. Die Beratung erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Welche Gebühren für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses anfallen, kann der Gebührentabelle entnommen werden.