Ihr Portal für Online-Dienstleistungen
Das virtuelle Bürgercenter bietet Ihnen eine stetig wachsende Anzahl an Online-Diensten und Formularen mit denen Sie direkt von zu Hause aus Ihre Anliegen rund um die Uhr beantragen können.
Abfall und Sperrmüll
Für weitere Informationen gelangen Sie hier direkt zum Internetauftritt der Abteilung.
Hier können Sie sich den Abfallkalender für Ihre Straße zusammenstellen und ausdrucken. Auch können Sie die Abfuhrtermine in Ihren Terminkalender übernehmen bzw. sich per E-Mail an Ihre Abfuhrtermine erinnern lassen.
Um die Zahl der Anlieferungen zu steuern und damit die Sicherheit der Mitarbeiter und Anlieferer zu erhöhen, ist vorher eine Anmeldung nötig. Hier können Sie pro Kalenderwoche einen Anliefertermin buchen.
Antrag auf Gebührenermäßigung für Eigenkompostierer
Wer alle organische Abfall (Küchen- und Gartenabfälle) auf seinem eigenen Grundstück kompostiert, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung der Abfallgebüren beantragen.
Antrag auf zusätzliches Abfallvolumen
Neustadter Familien mit Kleinkindern und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen Windeln benötigen, erhalten ein zusätzliches kostenloses Abfallvolumen für die Entsorgung der Windeln.
Zwischenwasserzähler sind für die Entnahme von Trinkwasser aus dem Netz vorgesehen, ohne dass das entnommene Wasser dem Abwassernetz zugeführt wird (sog. Schmutzwasser). Beispielsweise zur Bewässerung des Gartens oder zum Füllen des Gartenteiches (sog. Gartenwasserzähler). Die zur Bewässerung des Grundstückes verbrauchte Trinkwassermenge wird von dem Zwischenwasserzähler erfasst und bleibt bei der Berechnung der Abwassergebühren unberücksichtigt, soweit es die allgemeine Pauschale von 10 % überschreit
Bauen
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Antrag auf Einsicht in die Bauakten
Das Archiv der unteren Bauaufsichtsbehörde kann Ihnen ggf. alte Unterlagen und Planmaterial zur Verfügung stellen. Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren für den entstandenen Verwaltungsaufwand sowie die angefertigten Kopien erhoben.
Bürgerbüro
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Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses (Belegart N)
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre
Einfache Meldebescheinigung beantragen
Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
Suchen Sie nach verlorenen Gegenständen, erfassen Sie Fund- oder Verlustanzeigen oder nehmen Sie an Fundversteigerungen teil.
Fundbüro (Neustadt an der Weinstraße)
Suchen Sie nach verlorenen Gegenständen, erfassen Sie Fund- oder Verlustanzeigen oder nehmen Sie an Fundversteigerungen teil.
Gewerbezentralregisterauskunft
Ändern Sie nach einem Umzug innerhalb der Stadt Ihre Adresse.
Melden Sie Ihr nach dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug ab.
KFZ Wunschkennzeichen online reservieren
Suchen und reservieren Sie sich Ihr Wunschkennzeichen.
Fragen Sie den Status Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 2 in der Zulassungsbehörde ab.
Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
Geldwäscheprävention
Anzeige Geldwäschebeauftragten
Die Bestellung des Geldwäschebeauftragten ist der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße als Aufsichtsbehörde bis spätestens 31.05. des laufenden Wirtschaftsjahres schriftlich mit den beruflichen Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse) mitzuteilen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Kultur
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Soziale Hilfen
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Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Bestätigung der Schule / der Kindertagesstätte wegen Ausflug / Klassenfahrt
Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung
Bestätigung für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule / Kindertageseinrichtung
Bestätigung des Anbieters bei Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
elektronischen BAföG-Antragstellung
Beantragen Sie jetzt kostenlos Ihre Ausbildungsförderung - offiziell, sicher und schnell.
Natur und Umwelt
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Für Auskünfte, ob sich unter einem Grundstück eine Altlast befindet, ist das Einverständnis des Eigentümers notwendig. Auskunft zu Altlasten erteilt ebenfalls die SGD Süd in Neustadt. Bitte reichen Sie das Antragsformular rechtzeitig, am besten mit 4 Wochen Vorlauf ein.
Anmeldung Musikveranstaltungen
Für Musikveranstaltungen gelten die Freizeitlärm-Richtlinien, weshalb Musikveranstaltungen mit Verstärker grundsätzlich anzeigepflichtig sind. Bitte reichen Sie das Antragsformular rechtzeitig, am besten mit 4 Wochen Vorlauf bzw. bei großen Veranstaltungen bereits vor Buchung von Bands und Musikern ein.
Eine Baumfällung bedarf im Vorfeld einer Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde. Dies ist kostenlos und gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Fällung naturschutzrechtlich, baurechtlich und artenschutzrechtlich geprüft wird.
Benutzung von Feld und Waldwege
Zum Befahren eines Feld- oder Waldweges ist in der Regel ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt und reichen den Antrag rechtzeitig, am besten mit 4 Wochen Vorlauf ein.
Das Bohren privater Brunnen zur Gartenberegnung ist anzeigepflichtig. Grundsätzlich sollten Brunnen nur von Fachfirmen angelegt werden (sowohl um schädliche Stoffeinträge ins Grundwasser zu verhindern als auch da Brunnen dann langlebiger sind und nicht so schnell verschlämmen) und dürfen natürlich nicht über Altlasten oder altlastenverdächtigen Flächen errichtet werden. Bitte reichen Sie das Anzeigeformular rechtzeitig, am mit besten mit 4 Wochen Vorlauf ein.
CITES - Anmeldung der Haltung exotischer Tiere
Die Haltung exotischer Tiere wie Schlangen, Schildkröten oder Papageien muss der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden.
CITES - Bestandsveränderungsanzeige
Auch eine Bestandsveränderung exotischer Tiere wie etwa nach deren Ableben oder ihrer Weitergabe an Dritte ist meldepflichtig.
Der Einbau von Erdsonden bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung, um Grundwassergefährdungen auszuschließen. Mit dem Antrag sind genaue Informationen zum Vorhaben am besten mit 4 Wochen Vorlauf einzureichen.
Niederschlagswasserversickerung bei Bauvorhaben
Für die Versickerung von Niederschlagswasser in das Grundwasser ist eine Genehmigung durch die Umweltabteilung als Untere Wasserbehörde erforderlich. Bitte beachten Sie, Ihr Vorhaben unbedingt durch einen Fachmann planen zu lassen, wie es auch durch das Landeswassergesetz vorgeschrieben ist.
Private Feuerwerke bedürfen der Genehmigung durch die Umweltabteilung, wobei Jahresendfeuerwerke an Silvester ausgenommen sind. Bitte reichen Sie das Antragsformular rechtzeitig, am besten mit 4 Wochen Vorlauf ein.
Public-Viewing-Events bedürfen in den meisten Fällen einer Genehmigung durch die Umweltabteilung. Bitte reichen Sie das Antragsformular rechtzeitig, am besten mit 4 Wochen Vorlauf ein.
Bitte beachten Sie, dass Wildschäden binnen einer Woche der Umweltabteilung anzuzeigen sind, so dass ein Wildschadenersatz rechtlich geltend gemacht werden kann.
Neustadt Maps - Das Geoinformationssystem für Bürgerinnen und Bürger
Bebauungspläne
Bodenrichtwerte
Denkmaltopographie
Flächennutzungspläne
GIS-Flächennutzungsplan-Diedesfeld
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POI (Points of Interest)
Wir wünschen viel Spaß beim stöbern!
(es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität der POI's)
Schulbezirke
Solar- und Gründachkataster
Schule und Sport
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Schülerbeförderung Antrag - Sekundarstufe I
Schülerbeförderung Antrag - Sekundarstufe II - Gymnasien (einkommensabhängig)
Schülerbeförderung Antrag - Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschule I + II
Schülerbeförderung Antrag - Sekundarstufe II - BBS (einkommensabhängig)
Schülerbeförderung Erstattungsantrag
Elternportal der Schulbuchausleihe des Landes Rheinland-Pfalz.
Sie können in diesem Schülerinnen bzw. Schüler zur Ausleihe gegen Gebühr anmelden sowie deren individuelle Schulbuchliste einsehen
Mit diesem Formular können Sie Ihr Kind verbindlich zur kostenlosen Ferienschule des Landes Rheinland-Pfalz anmelden.
Standesamt
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Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt das Standesamt auf Antrag eine Eheurkunde aus.
Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde
Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Stadtbücherei
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Online-Service der Stadtbücherei
Der Online-Katalog ermöglicht eine vielfältigere und kundenfreundlichere Recherche und zeigt Ihnen unsere aktuellen Neuerwerbungen in thematischen Listen an.
Steuern
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund abmelden.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.