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Fleischverarbeitung Zulassung beantragen
[Nr.99118003000000 ]

Leistungsbeschreibung

Für den Betrieb eines Fleischverarbeitungsunternehmens benötigen Sie eine behördliche Zulassung, die Sie beantragen müssen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich  an die zuständige Kreisverwaltung bzw. an die Stadtverwaltung der jeweiligen kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag sind beizufügen:

  • ein Betriebsspiegel,
  • ein Entwurf eines maßstabgetreuen Betriebsplanes, aus dem
    • der Material- und Personalfluss sowie
    • die Aufstellung der Maschinen ersichtlich sind
      (im Falle handwerklich strukturierter Betriebe: Unterlagen, aus denen die in den jeweiligen Räumen vorgesehene Tätigkeit ersichtlich ist) und
  • Nachweise über die Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis. (Rahmensatz 50,00 Euro bis 1.500,00 Euro).

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Zulassung muss grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.

Rechtsgrundlage