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Kinderreisepass Meldung wegen Fund
[Nr.99085003014002 ]

Leistungsbeschreibung

Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Öffnungszeiten und Online-Terminvereinbarung

Das Bürgerbüro ist für den Publikumsverkehr zu folgenden "freien" Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung erreichbar:

Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 bis 18:00 Uhr

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine im Onlineverfahren zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung:
Dienstag: nachmittags
Mittwoch, Donnerstag und Freitag: jeweils vormittags

Um längere Wartezeiten grundsätzlich zu vermeiden, benutzen Sie bitte die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung. Über den folgenden Link können Sie einen Termin vereinbaren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • wieder gefundener Kinderreisepass

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an, aber bei schuldhaftem Zögern könnte dies durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Rechtsgrundlage