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Reisepass Ausstellung vorläufig
[Nr.99085001012005 ]

Leistungsbeschreibung

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer werktags innerhalb von 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Eilbedürftigkeit ist anhand geeigeneter Unterlagen nachzuweisen. Die Gültigkeit ist auf die Höchstdauer von 12 Monaten begrenzt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Öffnungszeiten und Online-Terminvereinbarung

Das Bürgerbüro ist für den Publikumsverkehr zu folgenden "freien" Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung erreichbar:

Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 bis 18:00 Uhr

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine im Onlineverfahren zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung:
Dienstag: nachmittags
Mittwoch, Donnerstag und Freitag: jeweils vormittags

Um längere Wartezeiten grundsätzlich zu vermeiden, benutzen Sie bitte die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung. Über den folgenden Link können Sie einen Termin vereinbaren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger Reisepass
  • Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Geltungsdauer: 1 Jahr

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Rechtsgrundlage

Gebühren

  • Gebühr: 26,00 Euro
    Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.

Was sollte ich noch wissen?

Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.