Seiteninhalt

Dienstleistungen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Zulassungen und Ausnahmen für Sprengzubehör
[Nr.99089028007000 ]

Leistungsbeschreibung

Sprengzubehör wie Zündmaschinen und Zündleitungen unterliegen nur nationalen Regelungen und können nach Prüfung zugelassen werden oder es kann eine Ausnahme für einen beschränkten Anwendungsfall ausgesprochen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloses Antragsschreiben; technische Daten zum Stoff/Gegenstand; Bereitstellung von Prüfmustern in ausreichender Zahl; Erklärung, dass der Antrag nur bei einer benannten Stelle gestellt wurde.

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

  • 1 - 6 Monate Bearbeitungsdauer, je nach Umfang
  • Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Prüfmustern, Nachweis von Qualitätssicherung bei der Herstellung durch Dokumentation bzw. Audit.
  • Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.