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Betriebe gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung zertifizieren
[Nr.99031009030000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen, benötigten Sie für Ihr Unternehmen ein Zertifikat. Dieses stellt Ihnen die zuständige Stelle aus.

Die zuständige Behörde zertifiziert die Betriebe, wenn diese nachweisen können, dass sie über
  • ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und
  • die erforderliche gerätetechnische Ausstattung
verfügen.

An wen muss ich mich wenden?

Für das Zertifizierungsverfahren sind die Struktur-und Genehmigungsdirektionen Nord (SGD Nord) und Süd (SGD Süd)  zuständig, in deren Bezirk der Betrieb seinen Hauptsitz hat.

Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag auf Betriebszertifizierung
  • Kopien der die betreffenden Tätigkeiten abdeckenden Sachkundebescheinigungen für das Personal.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

Anträge / Formulare