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Waffenherstellung Waffenhandel Zweigstelle anzeigen
[Nr.99089091261000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubniswurde wurde erteilt.