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Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
[Nr.99890110000000 ]

Leistungsbeschreibung

Sie selbst wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten Rheinland-Pfalz wenden. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültige Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz oder
  • gültiger Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz

Welche Fristen muss ich beachten?

Zwei Wochen im voraus.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch.