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Verfassungsschutz: personenbezogene Daten - Auskünfte
[Nr.99064004023000 ]

Leistungsbeschreibung

Auf schriftlichen Antrag können betroffene Personen gemäß des Landesverfassungsschutzgesetzes Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung erhalten.

Die Auskunft kann aber auch verweigert werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Auskunftserteilung

  • eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung des Landesamts für Verfassungsschutz drohen würde,
  • Quellen des Verfassungsschutzes gefährdet sein könnten,
  • die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamts für Verfassungsschutz zu befürchten wäre,
  • die öffentliche Sicherheit gefährdet sein könnte oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder
  • andere Rechtsvorschriften oder überwiegende berechtigte Interessen Dritter dies erforderten.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz, Abteilung 6 (Verfassungsschutz).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name,
  • Vorname,
  • Wohnort,
  • Geburtsdatum,
  • Geburtsort,
  • eigenhändige Unterschrift.

Zusätzlich sollte dem Auskunftsersuchen zur Legitimation und aus Gründen des Datenschutzes eine Ablichtung des Personalausweises oder Reisepasses beigelegt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.