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Umwandlung ehemaliger Militärwohnungen in Sozialmietwohnungen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sich entschlossen haben, ehemalige Militärwohnungen zu erwerben und diese in Sozialmietwohnungen umzuwandeln, können Sie staatliche Förderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Anspruch nehmen.

Daneben werden auch Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung (z. B. das Anlegen eines Spielplatzes) bezuschusst.

Wer kann eine Förderung erhalten?

  • Bevorzugt Familien mit Kindern, alleinerziehende Mütter/Väter mit Kindern
  • Nachrangig Familien ohne Kinder

Förderungshöhe:

  • bis zu 256 Euro, wenn das Einkommen des Mieters innerhalb der Einkommensgrenze des Wohnraumförderungsgesetz liegt
  • bis zu 154 Euro, wenn das Einkommen des Mieters nicht mehr als 40 % über der Einkommensgrenze des des Wohnraumförderungsgesetz liegt

je m² förderungsfähige Wohnfläche

  • Wohnumfeldmaßnahmen

30% der förderungsfähigen Kosten (diese werden mit höchstens 255.000 Euro je Gesamtwohn-anlage berücksichtigt)

Voraussetzungen:

  • Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Nachweis durch Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins.
  • Eigenkapital: 15 % der Gesamtkosten
  • Die geförderte Wohnung unterliegt 15 Jahre lang Mietpreis- und Belegungsbindungen

Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

An wen muss ich mich wenden?

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).