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Straßenreinigungsgebühren in Neustadt an der Weinstraße

Für die Reinigung der Straßen und der Durchführung des Winterdienstes durch die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße wird eine laufende Gebühr erhoben.

Sie wird für alle Grundstücke festgesetzt, die an Straßen angrenzen oder von Straßen erschlossen werden und in den Straßenverzeichnissen der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neustadt an der Weinstraße enthalten sind.

Die Höhe richtet sich nach der Straßenfrontlänge des Grundstücks sowie der für die Straßen festgelegten Reinigungsklasse.