Seiteninhalt

Dienstleistungen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Steueridentifikationsnummer (IdNr.) zuteilen
[Nr.99102044069000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Steueridentifikationsnummer identifiziert Sie im Besteuerungsverfahren. Durch die Nummer können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig zugeordnet werden.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

Jedes neugeborene Kind sowie jede neue Bürgerin und jeder neue Bürger bekommt bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

Wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland oder für Ihr neugeborenes Kind noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben, können Sie dem Bundeszentralamt für Steuern Ihre persönlichen Daten mitteilen. Es wird sich dann mit der Meldebehörde in Verbindung setzen und Ihnen die Steueridentifikationsnummer zusenden.

Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie per Post an Ihre Meldeanschrift. Eine Mitteilung per Telefon oder E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon: 0228 406-0
Telefax: 0228 406-2661
E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

Telefon (Steuerliches Info-Center): 0228 4061240
Telefax (Steuerliches Infocenter): 0228 4063200

Anrufzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja (bei Verlust)
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein