Seiteninhalt

Dienstleistungen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anmelden
[Nr.99018090007000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichen­psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.

Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.

Verfahrensablauf

Zur staatlichen Prüfung als Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeut(in) müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie dazu den vorgeschriebenen Vordruck.

Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

An wen muss ich mich wenden?

Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) abgelegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihrer Anmeldung müssen Sie unter anderem beilegen:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde (nur bei Namensänderung)
  • Nachweis über die bestandene Prüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung sowie Diplomurkunde (jeweils im Original und einer Kopie)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen (Original)
  • Ausbildungsvertrag (Kopie ausreichend)
  • 2 bestätigte Falldarstellungen (je 1 Kurzdarstellung und eine Langfassung), die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden, in jeweils 4-facher Ausfertigung (auf Papier)

Weitere Unterlagen sind gegebenenfalls in den Antragsformularen genannt.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Ausbildung dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.