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Anerkennung als Heilpädagogin oder Heilpädagoge mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
[Nr.99018095016000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland als Heilpädagogin oder Heilpädagoge tätig sein wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer Weiterbildung mit der hiesigen Ausbildung zur/zum „Staatlich anerkannte Heilpädagogin“ / zur „Staatlich anerkannter Heilpädagoge“ festgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben oder in Rheinland-Pfalz arbeiten wollen, können Sie bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Ihre Bildungsnachweise anerkennen lassen.

Bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation stellen, ermitteln Sie bitte zunächst die zuständige Stelle auf "Anerkennung in Deutschland". Die Anerkennung der Gleichstellung Ihrer ausländischen beruflichen Qualifikation mit einem deutschen Referenzberuf muss schriftlich beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

• Ausgefülltes Antragsformular

Eigenhändig unterschriebene tabellarische Darstellung des Lebenslaufs mit Angaben über den gesamten schulischen und beruflichen Werdegang in deutscher Sprache (lückenlos ab Einschulung)

• Amtlich oder notariell beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den zu bewertenden Schulabschluss und eventueller Studiennachweise in Originalsprache sowie die amtlich oder notariell beglaubigten Kopien der Übersetzungen der ausländischen Zeugnisse.

• Amtlich oder notariell beglaubigte Kopien der Arbeitszeugnisse oder Tätigkeitsnachweise über einschlägige Berufserfahrung, sofern die Dokumente vorhanden, sowie die amtlich oder notariell beglaubigten Übersetzungen eventuell vorhandener Arbeitszeugnisse oder Tätigkeitsnachweise durch einen offiziell zugelassenen Übersetzer. Die Nachweise sollten Auskunft über die Tätigkeiten und den Tätigkeitsumfang geben.

• Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel)

gegebenenfalls Nachweis einer Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde),

• amtlich oder notariell beglaubigte Kopien über deutsche Sprachprüfungen, sofern vorhanden

bei Wohnsitz außerhalb von Rheinland-Pfalz auch einen Nachweis, dass Sie hier arbeiten wollen, zum Beispiel durch einen Schriftverkehr mit einem potentiellen Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz

Eine "amtliche Beglaubigung" bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie Notare können beglaubigte Kopien ausstellen.
Für die Unterlagen in nicht deutscher Sprache sind zusätzlich Übersetzungen in deutscher Sprache erforderlich. Die Übersetzungen sind von einer/einem in Deutschland öffentlich bestellten/beeidigten Übersetzerin/Übersetzer zu erstellen oder zumindest zu bestätigen. Die öffentlich bestellten/beeidigten Übersetzerin/Übersetzer in Deutschland können Sie in der "
Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank" finden.

Zeugnisse, die in englischer oder französischer Sprache verfasst wurden, brauchen nicht übersetzt zu werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für das Anerkennungsverfahren wird eine Gebühr in Höhe von 80,00 Euro erhoben. Mit abschließenden Anerkennungsbescheid erhalten Sie die Rechnung mit den entsprechenden Informationen zur Überweisung.

Außerdem müssen Sie bei der Durchführung des Anerkennungsverfahrens mit weiteren Kosten rechnen (zum Beispiel Gebühren für Übersetzungen und Beglaubigungen).

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen seitens der Antragstellenden keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Zahl der eingehenden Anträge und beträgt in der Regel mehrere Wochen. In Einzelfällen zum Beispiel bei gutachterlichen Anfragen kann die Bearbeitungsdauer auch mehrere Monate betragen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Bei einer Ablehnung der beantragten Anerkennung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung, aus der die Widerspruchsfrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich sind, versehen.

Anträge / Formulare

Unterstützende Institutionen

Die Service-Stellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.