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Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Arbeitsassistenz
[Nr.99015018148004 ]

Leistungsbeschreibung

Schwerbehinderte Menschen stehen im beruflichen Alltag gelegentlich vor einem besonderen Problem. Sie sind wegen ihrer Behinderung darauf angewiesen, dass andere für sie bestimmte "Handgriffe" übernehmen, ihnen bei der Arbeit assistieren. Damit die Beschäftigung im Einzelfall nicht an solchen Problemen scheitert, besteht Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für eine vom schwerbehinderten Menschen selbst organisierte notwendige Arbeitsassistenz.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Wohnort zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Integrationsamt für die Bereiche Mainz, Koblenz, Trier und Landau.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistung ist ab dem Monat der Antragstellung möglich.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter: