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Schwangerschaftskonfliktberatung bescheinigen
[Nr.99107019146000 ]

Leistungsbeschreibung

Damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden darf, ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung erforderlich. In der Beratung wird über die Möglichkeit des Abbruchs, über Ängste und Sorgen der Schwangeren, über mögliche Hilfsangebote und medizinische Aufklärung gesprochen. Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Die Beratungsstelle hat nach Abschluss der Beratung der Schwangeren eine mit Namen und Datum versehene Bescheinigung darüber auszustellen, dass eine Beratung stattgefunden hat.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich.

Rechtsgrundlage