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Rundfunkbeitrag - Ermäßigung anmelden
[Nr.99107008149000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von EUR 5,83.

An wen muss ich mich wenden?

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Informationsstand

17.04.2019

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:

  • Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens RF
  • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit Merkzeichen RF

Für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:

  • bei Taubblindheit:
    • Fachärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit
    • Schwer­behinderten­ausweis (Vorder- und Rückseite) mit dem Merk­zeichen TBI (taubblind)
    • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit dem Merkzeichen Bl (blind) und Gl (gehörlos)
    • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit dem Merkzeichen Bl (blind) oder Gl (gehörlos) zusammen mit einer fachärztlichen Bescheinigung über die jeweils andere Behinderung
    • Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
  • bei Empfängern von Blindenhilfe:
    • Bescheinigung der Behörde
    • Bewilligungs­bescheid (Folgende Angaben müssen ersichtlich sein: Welche Leistung gewährt wird, der Name des Leistungs­empfängers und der Leistungs­zeitraum.)
  • bei Sonderfürsorgeberechtigten
    • Bescheinigung über die Feststellung "Sonderfürsorgeberechtigte"

Bitte senden Sie keine Originaldokumente an den Beitragsservice. Eine Rücksendung von Dokumenten kann nicht garantiert werden.

Welche Gebühren fallen an?

Antragsverfahren und Prüfung: keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ermäßigung des Rundfunk­beitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum beginnt. Zurück­liegende Zeit­räume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antrag­stellung berücksichtigt werden.

Die Dauer richtet sich nach dem Gültig­keitszeit­raum des vorgelegten Nach­weises.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen:

Arbeitslosengeld II,
Sozialhilfe,
Grundsicherung oder
BAföG.

Eine komplette Auflistung aller Sozialleistungen finden Sie auf der Internetseite des Südwestrundfunks.

Bemerkungen

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.