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Rechtsanwalt – Zulassung
[Nr.99082002000000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung

Voraussetzung:

  • Sie haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt oder
  • Sie erfüllen die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182) oder
  • Sie haben die Eignungsprüfung nach diesem Gesetz bestanden.

Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde. Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.

Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

 Nachweise

  • über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und
  • über die abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder die vorläufige Deckungszusage
Nach den Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei der angegebenen zuständigen Stelle. 

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühren bei Antrag auf Zulassung : 200,00 €

Für Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei der angegebenen zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage