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Raumordnungsverfahren und vereinfachte raumordnerische Prüfung

Leistungsbeschreibung

Raumordnungsverfahren und vereinfachte raumordnerische Prüfung sind Instrumente zur Sicherung der Raumordnung. Sie dienen dazu die Raumverträglichkeit eines Vorhabens zu prüfen. Durch das Raumordnungsverfahren wird vor der Genehmigung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen festgestellt, ob diese mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen. Zudem wird geprüft wie diese Planungen und  Maßnahmen aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können

Vereinfachte raumordnerische Prüfungen können für Planungen und Maßnahmen vorgenommen werden, die zwar raumbedeutsam sind, bei denen aber die Durchführung eines umfassenden Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich ist. Damit wird einerseits eine raumordnerische Prüfung sichergestellt, andererseits kann der Umfang der Untersuchungen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Wesentliches Merkmal ist vor allem die kürzere Verfahrensdauer (3 Monate).

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erhalten Sie

  • beim Ministerium des Innern und für Sport (Mainz) - oberste Landesplanungsbehörde
  • bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) - obere Landesplanungsbehörde
  • bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt an der Weinstraße) - obere Landesplanungsbehörde
  • bei den 24 Kreisverwaltungen - untere Landesplanungsbehörden