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Politische Häftlinge (ehemalig): Unterstützung
[Nr.99056001080000 ]

Leistungsbeschreibung

Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.

Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an

  • die Versorgungsämter für die nach dem HHG, dem StrRehaG und dem VwRehaG vorgesehene Versorgung wegen haft- oder verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden,
  • die örtlichen Träger der Sozialhilfe für Ausgleichsleistungen nach dem BerRehaG,
  • die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
    • für die Kapitalentschädigung (Haftentschädigung) nach dem StrRehaG,
    • für die besondere Zuwendung, die so genannte Opferrente.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Rehabilitierungsbescheinigung

Rechtsgrundlage