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Personalausweis Einsicht gewähren für im Chip gespeicherte Daten
[Nr.99008004109000 ]

Leistungsbeschreibung

Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.

Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Personalausweisbehörde

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?