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Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
[Nr.99008001012005 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Personalausweis entwendet wurde, müssen Sie den Verlust gegenüber der örtlich zuständigen Pass- oder Personalausweisbehörde anzeigen. Danach können Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

Öffnungszeiten und Online-Terminvereinbarung

Das Bürgerbüro ist für den Publikumsverkehr zu folgenden "freien" Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung erreichbar:

Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 bis 18:00 Uhr

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine im Onlineverfahren zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung:
Dienstag: nachmittags
Mittwoch, Donnerstag und Freitag: jeweils vormittags

Um längere Wartezeiten grundsätzlich zu vermeiden, benutzen Sie bitte die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung. Über den folgenden Link können Sie einen Termin vereinbaren.

Bearbeitungsdauer

2-3 Wochen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anzeige der Polizei
  • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel) ggf. ein zweites für die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises
  • ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle

Welche Gebühren fallen an?

  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
  • für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
  • für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
  • für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
  • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
  • Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Wichtig:

Sollte der Ausweis später wieder gefunden werden, muss dies unbedingt beim Bürgeramt gemeldet werden und ggfs. die ausgeschaltete Online-Ausweisfunktion wieder (gebührenpflichtig) eingeschaltet werden (letzteres allerdings nur dann, wenn bisher kein neuer Personalausweis beantragt wurde)

Es gibt Länder, die die Rücknahme von Sachfahndungseinträgen (bspw. bei Wiederauffinden des Ausweisdokuments) in der Regel nicht akzeptieren. Dort bleibt selbst ein wiedergefundenes Ausweisdokument weiterhin gesperrt. Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Identitätsdokumente außerhalb Deutschlands uneingeschränkt weiterverwendet werden, können, kann nicht gegeben werden. Es wird daher angeregt, im Falle von Auslandsreisen keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, zu benutzen und stattdessen ein neues Ausweisdokument zu beantragen.

Bitte beachten Sie, wenn die Abholung durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, diese den eigenen Personalausweis sowie die schriftliche Vollmacht bezogen auf die Abholung, die schriftliche Erklärung des Ausweisinhabers zur Ein- oder Ausschaltung der Online-Ausweisfunktion, die Erlaubnis zur Bestätigung des Erhalts der Transport-PIN, der PUK und des Sperrkennwortes mit sich führt.