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Namensänderung bei der Agentur für Arbeit oder Jobcenter melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Leistungen bzw. Lohnersatzleistungen zum Beispiel Arbeitslosengeld oderArbeitslosengeld II oder Kindergeld von der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter beziehen, müssen Sie dort jede Namensänderung bekannt geben. Auch wenn Sie als arbeitsuchend gemeldet sind, sollten Sie Ihren neuen Namen möglichst bald melden.

Wenn Sie im Zusammenhang mit der Namensänderung auch umziehen (etwa durch Heirat oder Scheidung), ist für Sie gegebenenfalls eine andere Agentur für Arbeit oder eine andere Familienkasse zuständig. Sie müssen sich in diesem Fall dann dorthin ummelden, damit Sie Leistungen oder Lohnersatzleistungen bzw. Kindergeld fortlaufend beziehen können und auch die Arbeitsvermittlung nahtlos weiterläuft.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Empfehlenswert: Kopie von standesamtlichen Dokumenten (Eheurkunde, Bestätigung der Namensänderung).

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?