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Mindestlohn Anpassung
[Nr.99006026253000 ]

Leistungsbeschreibung

Eine ständige Mindestlohnkommission passt die Höhe des Mindestlohns regelmäßig an.

Die Kommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung in Deutschland. Das Gesetz sieht ab 2017 alle zwei Jahre die Möglichkeit einer Anpassung des Mindestlohns vor.

Voraussetzungen

Keine.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die erste Anpassung des Mindestlohns erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2017.
Danach beschließt die Mindestlohnkommission alle 2 Jahre über die Höhe des Mindestlohns.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Keine.

Was sollte ich noch wissen?