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Mietspiegel

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Mietspiegel
[Nr.99116002000000 ]

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

„Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum.“ So ist es in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) verbrieft.

Die große Kunst ist, dass Wohnraum bezahlbar sein und bleiben muss. Mit der Vorlage des einfachen Mietspiegels schaffen wir die notwendigen Rahmenbedingungen, um dieser Herausforderung auch in Neustadt an der Weinstraße gerecht zu werden. Die ermittelten Zahlen, Daten und Fakten sind wichtige Instrumente zur Beurteilung der Entwicklung des Wohnungsmarktes, denn sie schaffen Transparenz, Vergleichbarkeit und Orientierung und sind damit für Mieter*innen und Vermieter*innen gleichermaßen nützlich.

Um eine Basis für seine Erstellung zu erhalten, haben wir Ende letzten Jahres rund 850 Mieter*innen und 1.650 Eigentümer*innen von Mietwohnungen in der Stadt Neustadt an der Weinstraße befragt.
Im Anschluss wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Interessenvertretungen der Mieter*innen bzw. Vermieter*innen, der städtischen Wohnungsbaugesellschaft (WBG) und den zuständigen Verantwortlichen innerhalb der Verwaltung, gebildet, um die Erstellung fachlich zu begleiten und Anregungen bzw. Verbesserungsvorschläge aufzunehmen. Dabei wurde auch aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen, wie den Herausforderungen des Klimaschutzes, der Mobilitätswende oder der Energiekrise.

Ausführlich, detailliert und auch für Laien gut verständlich, analysiert und erklärt der nun vorliegende Bericht die gegenwärtige Situation und beschreibt zukünftige Entwicklungen. Dadurch stellt er nicht nur den unmittelbar betroffenen Zielgruppen wichtige GrundIageninformationen zur Verfügung, sondern hilft auch Politik und Verwaltung dabei, den aktuellen Wohnungsmarkt beurteilen zu können.

Um die Ermittlung des angemessenen Mietpreises sowohl für Mieter*innen als auch für die Vermieter*innen besonders komfortabel zu gestalten, hat das von uns beauftragte Büro ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH ergänzend ein barrierefreies Online-Tool entwickelt, das wir Ihnen wärmstens empfehlen können.

Herzlichen Dank allen, die an der Erstellung der aktuellen Auflage beteiligt waren!
Waltraud Blarr

Weitere Informationen

Leistungsbeschreibung

Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,

  • ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
  • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
  • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).

Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

Entscheidend können beispielsweise sein:

  • Wohnungsgröße
  • Baualter
  • Wohnlage
  • energetischer Modernisierungszustand und
  • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, gemeinsam oder von den Städten/Gemeinden erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. 

Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt laut Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Zukunft eine Pflicht zur Erstellung von einfachen Mietspiegeln (Inkrafttreten am 1. Juli 2022).

Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden.

An wen muss ich mich wenden?

Rechtsgrundlage