Seiteninhalt

Dienstleistungen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Krankentagegeld private Zusatzversicherung abschließen

Leistungsbeschreibung

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten Sie im Krankheitsfall Ihren Lohn oder Ihr Gehalt normalerweise sechs Wochen lang weiter ausbezahlt. Sind Sie danach weiterhin arbeitsunfähig oder werden Sie stationär in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Krankengeld.  Natürlich kann es in Ausnahmefällen auch vorkommen, dass Ihr Arbeitgeber Ihr Entgelt bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit auch länger als 6 Wochen fortzahlt, wenn beispielweise Tarifverträge das vorsehen.
 
Das Krankengeld beträgt jedoch höchstens 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgeltes und wird bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen gezahlt. Außerdem müssen Sie aus dem Krankengeld noch Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen. Um bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit gegen finanzielle Einbußen abgesichert zu sein, können Sie eine zusätzliche private Krankentagegeldversicherung abschließen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an  das gewünschte Versicherungsunternehmen. In der Regel haben die meisten Versicherungsunternehmen die private Zusatzversicherung im Repertoire und beraten Sie über die Vertragskonditionen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes (Krankmeldung).

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für den Nachweis Ihrer Arbeitsunfähigkeit ist im Versicherungsvertrag festgelegt.

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an ein privates Krankenversicherungsunternehmen, um Krankentagegeld zu beantragen. Je nach Versicherung können Sie das telefonisch, schriftlich oder online erledigen.