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Kernbrennstoffe: erzeugen, bearbeiten/ verarbeiten - Genehmigung
[Nr.99009002000000 ]

Leistungsbeschreibung

Wer eine ortsfeste Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe errichtet, betreibt oder sonst innehat oder die Anlage oder ihren Betrieb wesentlich verändert, bedarf der Genehmigung.

 

Für die Errichtung und den Betrieb

  • von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität und von
  • Anlagen zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe

werden keine Genehmigungen mehr erteilt. Dies gilt nicht für wesentliche Veränderungen von Anlagen oder ihres Betriebs.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige oberste Landesbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag und Antragsunterlagen zum Nachweis der Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren und Auslagen gemäß dem Atomgesetz in Verbindung mit der Kostenverordnung zum Atomgesetz an.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Klage beim Oberverwaltungsgericht.

Unterstützende Institutionen

  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)