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Integrationskurse für Spätaussiedler
[Nr.99011002000000 ]

Leistungsbeschreibung

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern bundesweit einheitliche Integrationskurse an. Die Grundstruktur der Kurse besteht aus zwei Teilen:

  • Basis- und Aufbausprachkurs mit jeweils 300 Unterrichtsstunden Sprachunterricht
  • Orientierungskurs mit 60 Unterrichtsstunden  zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland
Integrationskurse für spezielle Zielgruppen haben eine abweichende Struktur (900 bzw. 400 Unterrichtsstunden im Sprachunterricht, Intensivkurs nach § 13 der Integrationskursverordnung (IntV)).
Die erfolgreiche Teilnahme weisen Sie mit einer Prüfung zum Zertifikat Deutsch nach (entspricht Sprachniveau B1).
 
Voraussetzungen
Sie dürfen an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn bei Ihnen Defizite festgestellt werden. Das gilt auch für den Ehemann oder die Ehefrau und die Kinder, die in den Aufnahmebescheid einbezogen sind.
Das Bundesverwaltungsamt stellt Ihr Recht zur Teilnahme an einem Integrationskurs fest. Die Bestätigung der Teilnahmeberechtigung erhalten Sie normalerweise nach Ihrer Einreise zusammen mit dem Registrierschein.

An wen muss ich mich wenden?

Sie können sich direkt bei einem Träger von Sprachkursen Ihrer Wahl anmelden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Bundesverwaltungsamts über Ihre Teilnahmeberechtigung

Sollten Sie vom Bundesverwaltungsamt keine Teilnahmeberechtigung erhalten, so besteht für Sie die Möglichkeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs zu stellen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.
Wiederholung einzelner Kursabschnitte: auf eigene Kosten.
Fortsetzung nach Erreichen der Höchstförderdauer der Unterrichtsstunden: auf eigene Kosten.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Sollten Sie den Kurs nicht erfolgreich (Sprachniveau B1) abschließen, besteht die Möglichkeit 300 Unterrichtsstunden im Sprachkurs nach Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu wiederholen.