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Instandsetzungsbetrieb Anerkennung beantragen
[Nr.99037001069000 ]

Leistungsbeschreibung

Ein Betrieb wird befugt, geeichte Messgeräte unter den Voraussetzungen der Mess- und Eichverordnung (MessEV), zum Zwecke des Fortbestehens der Eichfrist mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen und ggf. entfernte Sicherungszeichen durch das Sicherungszeichen des Instandsetzers zu ersetzen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.

Sie können  sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Anträge und Formulare für die Befugniserteilung als Instandsetzungsbetrieb finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Mess- und Eichwesen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren werden entsprechend der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) nach Arbeitsaufwand erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Rechtsgrundlage