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Insolvenzgeld beantragen
[Nr.99038002017000 ]

Leistungsbeschreibung

Ist Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig und kann Ihnen deshalb Ihren Lohn beziehungsweise Ihr Gehalt nicht mehr bezahlen? Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Agentur für Arbeit bei einem Insolvenzereignis ausstehende Entgeltansprüche in Form von Insolvenzgeld.

Wenn Sie nicht direkt im Anschluss eine neue Arbeit aufgenommen haben, sollten Sie sofort die Agentur für Arbeit aufsuchen, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Dort können Sie sich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen. Das gilt unabhängig davon, ob Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt, Insolvenzantrag gestellt oder das Insolvenzverfahren bereits eröffnet worden ist.

Auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis ohne Arbeitsleistung und ohne Lohnzahlung fortbesteht, können Sie in diesem Fall Arbeitslosengeld beziehen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für einen Anspruch auf Insolvenzgeld ist das Vorliegen eines Insolvenzereignisses. Dies ist der Zeitpunkt, an dem

  • das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet wird oder
  • der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wird oder
  • die Betriebstätigkeit im Inland vollständig beendet wird, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren mangels Masse nicht in Betracht kommt.

Auch ausländische Insolvenzereignisse können einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründen.

Anspruch auf Insolvenzgeld haben nur Arbeitnehmer, die im Inland beschäftigt waren. Dazu gehören auch Arbeitnehmer, die unter Weitergeltung des deutschen Sozialversicherungsrechts vorübergehend ins Ausland entsandt waren. Ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht auch für Heimarbeiter, beschäftigte Studenten und Schüler, Auszubildende sowie geringfügig Beschäftigte.

Das Bestehen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist nicht erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr (ehemaliger) Arbeitgeber seine Lohnabrechnungsstelle hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Insolvenzgeld kann formlos beantragt werden. Zur Bearbeitung des Antrages ist es jedoch erforderlich, den von der Bundesagentur zur Verfügung gestellten Antragsvordruck auszufüllen. Sie erhalten den Antrag bei jeder Agentur für Arbeit oder über das Internet.

Auch die Insolvenzgeldbescheinigung kann heruntergeladen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Kosten

Die Höhe des Insolvenzgeldes entspricht dem in dem Insolvenzgeld-Zeitraum ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt. Grundlage für die Ermittlung der Höhe des Insolvenzgeldes ist das Arbeitsentgelt (begrenzt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung), das um die gesetzlichen Abzüge (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge) vermindert wird.

 Die rückständigen Arbeitsentgeltansprüche müssen dem Insolvenzgeld-Zeitraum zuzuordnen sein. Bestandteile des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts können unter bestimmten Voraussetzungen auch Sonderzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld, zusätzliche Urlaubsgelder, Jubiläumszuwendungen und Provisionen sein. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Ausgleich rückständiger Urlaubsabgeltung.

 Wurde Ihnen in dem Zeitraum, für den Sie Insolvenzgeld erhalten, Arbeitslosengeld gewährt, wird dieses auf das Insolvenzgeld angerechnet. Angerechnet werden auch Einnahmen aus einem neuen Arbeitsverhältnis oder einer selbstständigen Tätigkeit, die im Insolvenzgeld-Zeitraum erzielt wurden.

 Insolvenzgeld wird nur für den Lohn gezahlt, der aus den letzten 3 Monaten vor dem Insolvenzereignis aussteht. Hat Ihr Arbeitsverhältnis bereits vor dem Insolvenzereignis geendet, umfasst der Insolvenzgeld-Zeitraum die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses. Wenn Sie in Unkenntnis eines Insolvenzereignisses weitergearbeitet oder die Arbeit aufgenommen haben, sind die 3 Monate des Arbeitsverhältnisses maßgebend, die mit dem letzten Arbeits-, Urlaubs- oder Krankheitstag vor dem Tag der Kenntnisnahme des Insolvenzereignisses enden.

 Beispiel: Hat ein Arbeitnehmer nach einer Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse (am 15.06) noch bis zum 30.06 gearbeitet, jedoch erst am 15.07 vom Abweisungsbeschluss erfahren, umfasst der 3 Monatige Insolvenzgeld-Zeitraum die Zeit vom 01.04 bis zum 30.06.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen. 

Falls sich die Antragstellung um mehr als 2 Monate seit dem Insolvenzereignis verzögert hat, legen Sie bitte die Gründe für die Verzögerung ausführlich dar und geben Sie dabei insbesondere an, wann und wodurch Sie von dem Insolvenzereignis erfahren haben.

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, die Entscheidung des Insolvenzgerichtes oder den Tag festzustellen, an dem der Betrieb seine Tätigkeit vollständig beendet hat, sollten Sie vorsorglich (zur Fristwahrung gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch) Insolvenzgeld beantragen. Auf diese Weise vermeiden Sie es, die Ausschlussfrist zu versäumen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Neben dem Insolvenzgeld, das der Arbeitnehmer erhält, zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag der zuständigen Einzugsstelle (Krankenkasse) auch die für den Insolvenzgeld-Zeitraum rückständigen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und sozialen Pflegeversicherung sowie die Beiträge zur Arbeitsförderung.

MEHR ZU DIESEM THEMA: Insolvenzgeld für Arbeitnehmer (Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit )