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Verkehrswert feststellen
[Nr.99012015037000 ]

Leistungsbeschreibung

Der Verkehrswert ist gleichbedeutend mit dem Marktwert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks.
Gemäß dem Baugesetzbuch ist die Erstattung von Verkehrswertgutachten Aufgabe der jeweiligen Gutachterausschüsse.
Die Bundesländer werden ermächtigt, eigene Rechtsverordnungen für die Bildung von Gutachterausschüssen zu treffen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an eine der zwölf örtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die bei den sechs Vermessungs- und Katasterämtern und den sechs kommunalen Vermessungsstellen in Rheinland-Pfalz eingerichtet sind.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten einer Wertermittlung richten sich nach Nr. 23 der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis).

Die Gebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer vom ermittelten Verkehrswert abhängigen Gebühr zusammen. Anschließend werden die Umsatzsteuer und eventuelle Auslagen berücksichtigt.