Seiteninhalt

Dienstleistungen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Lehramt Bildungsabschlüsse aus anderen Bundesländern anerkennen
[Nr.99019007016000 ]

Leistungsbeschreibung

Feststellung der Gleichwertigkeit einer in einem anderen Bundesland erworbenen Lehramtsprüfung mit einem rheinland-pfälzischen Bachelor- und Masterabschuss bzw. einer Lehramtsbefähigung mit einer rheinland-pfälzischen Befähigung für das entsprechende Lehramt.

Was sollte ich noch wissen?

Gemäß dem Hochschulgesetz erfolgt die Anerkennung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen von Personen, die sich für ein Studium bewerben, für den Zugang zu dem angestrebten Studiengang durch die jeweilige Hochschule. Die Kontaktdaten finden Sie über die Internet-Seite des für Hochschulen zuständigen Ministeriums (siehe unten). Dies gilt unabhängig davon, ob der Wohnsitz der Bewerberinnen oder Bewerber innerhalb oder außerhalb von Rheinland-Pfalz liegt und auch unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit.
Diese Anerkennung erfolgt jedoch ausschließlich in Bezug auf den gewählten Studiengang, d. h. es wird seitens der Hochschule überpüft, ob die Bewerberin oder der Bewerber die allgemeinen und spezifischen Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang besitzt und sie oder er wird gegebenenfalls zu dem betreffenden Studiengang zugelassen.
Eine allgemeine Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung findet dagegen nicht durch die Hochschule statt, d. h. die Bewerberin oder der Bewerber erhält von der Hochschule keine Bescheinigung, die die Gleichwertigkeit mit beispielsweise dem deutschen Abitur im Allgemeinen bestätigt.
Eine solche "allgemeine" Anerkennung, die Bundesweit gilt, erfolgt für Bewerberinnen und Bewerber mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier.