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Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeuten anerkennen
[Nr.99131018016000 ]

Leistungsbeschreibung

Durch eine Bereichsweiterbildung können nach der Approbation eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden.

Aktuell können folgende Bereichsweiterbildung durch die LPK RLP anerkannt werden:

  1. Neuropsychologische Psychotherapie
  2. Psychodiabetologie
  3. Spezielle Schmerzpsychotherapie
  4. Psychoanalyse
  5. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  6. Verhaltenstherapie
  7. Gesprächspsychotherapie (momentan leider keine anerkannte Weiterbildungsstätte in RLP vorhanden)
  8. Systemische Therapie
  9. Gutachterliche Tätigkeit im Bereich der Rechtspsychologie (Spezialisierungsmodule, die momentan von der LPK RLP anerkannt werden können: Familienrecht und Strafrecht/Strafvollstreckungsrecht)

Nach Abschluss einer Bereichsweiterbildung kann bei der Kammer ein Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung gestellt werden, womit eine Führung des Weiterbildungstitels ermöglicht wird.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die sich an die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz.