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Eine Genehmigung für die Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen beantragen
[Nr.99045001006000 ]
Leistungsbeschreibung
Zur Errichtung und zum Betrieb gentechnischer Anlagen und der vorgesehenen erstmaligen gentechnischen Arbeiten ist je nach Sicherheitsstufe eine Genehmigung, Anmeldung oder Anzeige erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben des Gentechnikgesetzes (GenTG) in Rheinland-Pfalz ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Konzessionierung und Überwachung), die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Überwachung) und das Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (Grundsatzfragen, Anerkennungen).
Rechtsgrundlage
- Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Gentechnik (GenTZuVO)
- Gentechnikgesetz (GenTG)
- Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung
- Gentechnik-Beteiligungsverordnung
- Gentechnik-Anhörungsverordnung
- Gentechnik-Notfallverordnung
- Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung
- Gentechnik-Sicherheitsverordnung
- Gentechnik-Verfahrensverordnung
Was sollte ich noch wissen?
Detaillierte Informationen zur Gentechnik erhalten Sie auf folgenden Webseiten: