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Flexibilitätsprämie für Biogasanlage vereinbaren (Premium Tarif II)
[Nr.99138007000000 ]

Leistungsbeschreibung

Mit der Flexibilitätsprämie soll die Stromerzeugung aus Biogas gefördert werden. Da Energie aus gasförmiger Biomasse gespeichert werden kann und anders als bei Windkraft und Sonnenenergie unabhängig von äußeren Faktoren erzeugt wird, soll die Flexibilitätsprämie zudem die Bioenergie als Regelenergie unterstützen. Mit der Prämie können Anlagenbetreiber die Erhöhung der Anlagenleistung fördern lassen. Mit der Erhöhung der Leistung sollen Biogasanlagen bei Spitzen im Stromverbrauch auf Abruf zugeschaltet werden können, ohne dass die Anlagen dauerhaft mit der erhöhten Leistung betrieben werden.
 
Voraussetzungen
 
Sie wollen Strom aus Biogas
  • direkt vermarkten
    und
  • haben eine zusätzliche Leistung für die bedarfsorientierte Stromerzeugung bereitgestellt.
Hinweis: Mit der erweiterten Anlage darf das Monatsmittel, welches in Ihrem Bescheid festgelegt wurde, nicht überschritten werden.
 

An wen muss ich mich wenden?

  • Meldung der Anlage: an die Bundesnetzagentur
  • Vereinbarung der Prämie: mit dem Netzbetreiber

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten für die Anmeldung an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Zahlung der Flexibilitätsprämie ist auf zehn Jahre festgelegt.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Das Antragsformular erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur. Füllen Sie es vollständig aus und senden Sie es unterschrieben an die im Formular angegebene Adresse. Sie können es alternativ auch per Fax oder per E-Mail übermitteln.