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Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Fleisch im Rahmen einer gewerblichen Schlachtung gewinnen möchten, benötigen Sie, ungeachtet der Größe des Unternehmens, eine Zulassung. Für sogenannte Kleinbetriebe bestehen hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen Erleichterungen gegenüber Großbetrieben, die Sie bei der zuständigen Behörde erfragen können.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltungen bzw. an die Stadtverwaltungen der jeweiligen kreisfreien Stadt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis. (Rahmensatz 50 € bis 1.500 €).

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

 Widerspruch