Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
[Nr.99102003023000 ]
Leistungsbeschreibung
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Gebühren oder sonstige Kosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Gemäß Einkommensteuergesetz besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Änderung der Steuerklasse II, wenn die genannten Voraussetzungen im laufenden Steuerjahr wegfallen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Elektronische Anträge und Formulare können kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.
Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung oder die Berücksichtigung der Steuerklasse II beim Lohnsteuerabzug erhalten Sie in allen Finanzämtern des Landes Rheinland-Pfalz.
Außerdem stehen die Formulare auf der Homepage des Landesamtes für Steuern zum Download zur Verfügung.