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Einstiegsgeld beantragen
[Nr.99107017148000 ]

Leistungsbeschreibung

Das Einstiegsgeld soll Ihnen einen finanziellen Anreiz bieten, wenn Ihr Einkommen zunächst nicht oder kaum höher als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung ist.

Einstiegsgeld wird Ihnen als anrechnungsfreier Zuschuss gewährt.

Die Förderhöhe kann von jedem Jobcenter anhand der gesetzlichen Kriterien festgelegt werden und beträgt höchstens 50 Prozent des Regelsatzes des Bürgergeldes. Bei der Berechnung der Höhe wird unter anderem die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und die Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Daher variiert die Höhe des Einstiegsgeldes je nach Einzelfall.

Für besondere Personengruppen kann Ihr Jobcenter auch eine pauschale Bemessung vornehmen. Das erleichtert gleiche Entscheidungen in gleich gelagerten Fällen und betrifft insbesondere:

  • Langzeitarbeitslose,
  • Alleinerziehende,
  • Migrantinnen und Migranten,
  • Ältere,
  • gesundheitlich Beeinträchtigte,
  • Frauen in Partner-Bedarfsgemeinschaften.

Sie können Einstiegsgeld längstens für 24 Monate erhalten.

Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld bekommen können, entscheidet allein Ihr Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Hinweis: Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (zum Beispiel Krediten) ist möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:

  • Antrag auf Förderung
  • Lebenslauf, gegebenenfalls einschließlich nötiger Befähigungsnachweise
  • aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Unternehmenskonzept/Businessplan)
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz und Rentabilitätsvorschau (erwarteter Umsatz und Kosten) für die nächsten 3 Jahre
  • gegebenenfalls Stellungnahme einer externen dritten Partei oder einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Ihres Unternehmens
    • fachkundige Stellen sind: Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Gründerinitiativen
  • Nachweis, dass Sie selbstständig sind, zum Beispiel durch Ihre Gewerbeanmeldung, der Anzeige beim Finanzamt oder der Bestätigung über den Wechsel eines Nebengewerbes in ein Hauptgewerbe
  • gegebenenfalls weitere Nachweise zum Beispiel zu Ihrer
    • Unfallversicherung oder
    • Geschäftshaftpflicht oder
    • Eintragung in die Handwerksrolle

Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung:

  • Antrag auf Förderung
  • Kopie Ihres Arbeitsvertrags
bei erlaubnispflichtigen Gewerben zusätzlich:
  • entsprechende Erlaubnis:

Hinweis: Bereits vor der Gewerbeanmeldung müssen Sie einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes stellen.

bei Handwerksberufen zusätzlich:

  • Bestätigung über die Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes

bei Aufnahme einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit:

  • Kopie des Arbeitsvertrages

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie dürfen Ihre Erwerbstätigkeit noch nicht begonnen haben, wenn Sie Einstiegsgeld beantragen. Das gilt sowohl für die Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als auch für Ihre selbständige Tätigkeit.

Zeitpunkt der Antragstellung
Sie müssen den Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses stellen.
Als Antragszeitpunkt gilt der Tag, an dem Sie die Antragsformulare abholen beziehungsweise sich zuschicken lassen.

Abgabefrist
Für die Abgabe des Antragsformulars und der weiteren Dokumente gibt es keine Frist. Die Bearbeitung Ihres Antrags ist jedoch erst möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen abgegeben haben.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Unternehmensgründung

Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, erstellen Sie anschließend ein Unternehmenskonzept für Ihr Vorhaben.

  • Legen Sie den Zeitpunkt für die Gründung fest und geben Sie dieses Datum bei der Gewerbeanmeldung an (bei Freiberuflern: Datum der Meldung beim Finanzamt).

Hinweis: Mit Beginn der selbstständigen Tätigkeit endet auch Ihre Arbeitslosigkeit.

  • Nach der formalen Unternehmensgründung reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle das ausgefüllte Formular "Antrag auf Gewährung von Einstiegsgeld zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit" sowie die weiteren Unterlagen ein.

Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen möchten, reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle so bald als möglich folgende Unterlagen ein:

  • ausgefülltes Formular "Antrag auf Gewährung von Einstiegsgeld zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit" und
  • Arbeitsvertrag, aus dem das wöchentliche Stundenausmaß und die Entlohnung ersichtlich sind.

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen.