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Bildungsfreistellung Kostenerstattung beantragen
[Nr.99131021196000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigen  für Zwecke der Weiterbildung Bildungsfreistellung gewähren, können Sie sich die Kosten erstatten lassen.

Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung für Ihren Beschäftigten beläuft sich bei einer 5 Tage-Arbeitswoche auf zehn Arbeitstage innerhalb  von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren Bei einer regelmäßigen längeren oder kürzeren wöchentlichen Arbeitszeit verändert sich der Anspruch entsprechend.

Auszubildende haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf  Tagen im Ausbildungsjahr zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.

An wen muss ich mich wenden?

Als Arbeitgeber wenden Sie sich für die Beantragung der Kostenerstattung an das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn Sie als Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als fünf Personen ständig beschäftigt.

Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten können auf Antrag vom Land eine pauschalierte Erstattung des bei Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes erhalten.