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Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener, Leistungen an Arbeitgeber (Zuschüsse zu Gebühren)
[Nr.99015018148002 ]

Leistungsbeschreibung

Arbeitgeber, die ohne Beschäftigungspflicht, also mit weniger als 20 Beschäftigten, besonders betroffene schwerbehinderte Menschen zur Berufsausbildung einstellen, können Zuschüsse zu den Gebühren, insbesondere Prüfungsgebühren bei der Berufsausbildung, erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Wohnort zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Integrationsamt für die Bereiche Mainz, Koblenz, Trier und Landau.

Voraussetzungen

Arbeitgeber darf nicht beschäftigungspflichtig sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter: