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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
[Nr.99115002060002 ]

Volltext

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Ansprechpunkt

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Voraussetzungen

keine

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern (BMI)